IAS 36 Impairment of Assets – Wertminderung von Vermögenswerten
1) Definition
Der Kernsatz von IAS 36: Kein Vermögenswert (oder CGU) darf oberhalb seines erzielbaren Betrags (Recoverable Amount) bilanziert werden; der Recoverable Amount ist der höhere von FVLCD (Marktwert abzüglich Veräußerungskosten gemäß IFRS 13) und VIU (Barwert der unternehmensspezifischen Cashflows aus der weiteren Nutzung).
Goodwill sowie immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind mindestens jährlich zu testen; für andere Vermögenswerte wird bei Indikatoren getestet.
Goodwill‑Wertminderungen dürfen nicht rückgängig gemacht werden. [juhn.com], [estv.admin.ch]
2) Kurze Beschreibung
Der Impairment‑Test folgt einer dualen Bewertungslogik: Marktsicht (FVLCD) und Entity‑Sicht (VIU). FVLCD ist IFRS 13‑konform (Exit Price, Marktteilnehmer‑Sicht, Fair‑Value‑Hierarchie), VIU ist eine vorsteuerliche DCF‑Betrachtung des Vermögenswerts/der CGU im aktuellen Zustand. Mit IFRS 18 (wirksam für Berichtsperioden ab 1. Januar 2027) werden neue Pflicht‑Subtotals (u. a. „Operating Profit“) und MPM‑Offenlegungen eingeführt; MPM müssen in einer Note auf IFRS‑Subtotals numerisch übergeleitet und begründet werden – ein wesentlicher Transparenz‑ und Vergleichbarkeitsgewinn. [kpmg.com], [iasplus.com]

3) Ausführliche Erklärung
3.1 Architektur: IAS 36 ↔ IFRS 13 ↔ IFRS 18
FVLCD stützt sich auf IFRS 13 mit Exit‑Price‑Denke, Marktteilnehmer‑Annahmen und Level 1–3‑Hierarchie; VIU ist kein Fair Value, sondern die unternehmensspezifische Nutzungswert‑Perspektive. Bewertungs‑DCF (Unternehmenswert) arbeitet typischerweise nach Steuern mit WACC und kann strategische Maßnahmen modellieren – das ist für VIU nicht zulässig (aktueller Zustand, vorsteuerlich, ohne ungeplante Restrukturierungen/Kapazitätserweiterungen). IFRS 18 ersetzt IAS 1 und bringt eine definierte GuV‑Struktur, inkl. Pflicht‑Subtotals und MPM‑Note mit Reconciliation auf IFRS‑Subtotals; die Management‑Sicht wird dadurch prüfpflichtig und erhöht die Haftung für die in Impairment‑Modellen verwendeten Planungsdaten (Kohärenzpflicht). [juhn.com] [estv.admin.ch] [kpmg.com], [iasplus.com]
3.2 VIU – Value in Use (Nutzungswert)
Cashflows: Nur aus weiterer Nutzung und End‑Verwertung im heutigen Zustand; keine Finanzierungs‑Cashflows; konsequent vorsteuerlich. Diskontsatz (pre‑tax): In der Praxis startet man oft mit nachsteuerlichem WACC und brückt auf pre‑tax – nicht mittels einfacher Heuristik „WACC/(1–t)“, sondern iterativ: gesucht wird jener pre‑tax‑Satz, der – auf vorsteuerliche Cashflows angewandt – denselben Barwert ergibt wie der nachsteuerliche DCF. Das ist methodisch sauber, prüfbar und IAS 36‑konform, solange Cashflows und Rate konsistent sind (nominal vs. real; Risikoabgrenzung ohne Doppelzählung). (Praxis‑Feinheit, empfohlenes Vorgehen im Sinne der IAS 36‑Logik; Iteration als Konsistenzinstrument.)Klimarisiken: Je nach Ansatz im Cashflow (Expected‑Cashflow‑Technik) oder in der Rate (klassischer Zuschlag) abbilden – ohne doppelte Risiko‑Berücksichtigung. (Praxis‑Hinweis im Rahmen der IAS 36/DCF‑Methodik.) [estv.admin.ch]
3.3 FVLCD – Fair Value less Costs of Disposal (Marktsicht)
IFRS 13 verlangt Marktteilnehmer‑Sicht, Höchste und beste Nutzung (HBU), klare Bewertungstechniken (Markt‑, Ertrags‑, Kostenansatz) und erweiterte Disclosures für Level‑3‑Inputs. [juhn.com]
3.4 Goodwill – Tests & Besonderheiten
Goodwill
