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Purchase Price Allocation (PPA) - Kaufpreisallokation

Kurzbeschreibung

Unter IFRS erzwingt die Purchase Price Allocation (PPA) eine sichtbare Trennung: identifizierbare Kundenwerte werden separat aktiviert und später amortisiert (bei endlicher Nutzungsdauer) bzw. auf Werthaltigkeit geprüft (IAS 36). Der Goodwill ist danach nur noch der Residualbetrag.



Definition

Kaufpreisallokation (PPA): Der Schritt der Erwerbsbilanzierung nach IFRS 3, in dem der gezahlte Kaufpreis einer Akquisition auf die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden zum Fair Value verteilt wird; der Restbetrag wird als Goodwill erfasst.


So zum Beispiel die Kundenbeziehungen (customer relationships), Kundenlisten und Order‑Backlogs als kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen einer Unternehmensakquisition separat vom Goodwill anzusetzen sind, wenn sie nach IAS 38 identifizierbar sind:


(a) sie entstehen aus vertraglichen oder rechtlichen Rechten, oder

(b) sie sind separierbar (können verkauft, übertragen oder lizenziert werden).



Merksatz: Kundenwerte sind nicht „Goodwill‑Bestandteile“. Sie werden vor der Goodwill‑Ermittlung eigenständig identifiziert und zum Fair Value erfasst (IFRS 3).


Ausführliche Beschreibung (IFRS‑Logik)

  • Erstansatz (IFRS 3): Beim Unternehmenszusammenschluss sind alle identifizierbaren immateriellen Werte – inkl. Kundenverträge, Kundenbeziehungen, Kundenlisten und Backlogs – separat zum Fair Value anzusetzen, bevor der Goodwill ermittelt wird. Intern generierte Kundenlisten bleiben vor der Akquisition nicht aktivierbar; erworben werden sie aktiviert (IFRS 3/IAS 38).

  • Identifizierbarkeit (IAS 38):

    Vertraglich‑rechtlich → immer separat (z. B. Abos, Rahmenverträge, Serviceverträge).

    Nicht‑vertraglich, aber separierbar → separat wenn übertragbar/abgrenzbar (IFRIC Agenda Decision).

  • Folgebewertung (IAS 36/IAS 38):

    Endliche Kundenwerte → Amortisation + Impairment bei Triggern.

    Unbefristete (selten) → jährlicher Impairment‑Test.

    Goodwill → mindestens jährlich auf CGU‑Ebene.


Warum das für Aktionäre entscheidend ist:

IFRS zwingt das Management, früh und transparent offenzulegen, wofür gezahlt wurde und wie diese Kundenwerte sich bewähren (Amortisation/Impairment), statt sie im Goodwill zu verstecken. Das erhöht Vergleichbarkeit und Kapitalmarktdisziplin.



Vor‑/Nachteile & Abhängigkeiten

Vorteile (IFRS):

  • Transparenz: Separater Ansatz kundenbezogener Assets statt Pauschal‑Goodwill.

  • Disziplin: Impairment‑Only für Goodwill + Trigger‑Tests für Kundenwerte.

  • Vergleichbarkeit & Governance: Höhere Aussagekraft für ROIC/WACC‑Analysen und Post‑Deal‑Performance‑Disclosure (IASB‑Projekt „Goodwill & Impairment“).


Nachteile/Komplexität:

  • Höherer Bewertungsaufwand (Fair Value / DCF / MEEM).

  • Ermessensspielräume bei Nutzungsdauer, Churn, WACC.


Abhängigkeiten:

  • PPA‑Qualität, CGU‑Design, WACC‑Herleitung und Daten (Retention, ARPU).



Praxisbeispiel

Deal: Erwerb eines SaaS‑Anbieters.

  • Kaufpreis: CHF 200 Mio.

  • Identifizierbare Nettoaktiven (FV): CHF 130 Mio.

  • Kundenverträge (FV): CHF 30 Mio. (ND 6 J)

  • Kundenbeziehungen (FV, separierbar): CHF 10 Mio. (ND 5 J)


    Goodwill = 200 − (130 + 30 + 10) = CHF 30 Mio.


    Folge: Kundenwerte werden amortisiert; Trigger (z. B. Preisverfall, Churn‑Spike) lösen IAS 36‑Tests aus; Goodwill wird mindestens jährlich auf CGU‑Ebene getestet.


Typische Fehler & Missverständnisse

  • „Kundenwerte = Teil des Goodwill.“ → Falsch. Bei Akquisition separat anzusetzen; Goodwill ist die Residualgröße.

  • „Amortisation genügt; Impairment nur für Goodwill.“ → Falsch. Endliche Kundenwerte sind bei Triggern zu testen.

  • „Interne Kundenlisten später aktivieren.“ → Falsch. Intern generierte Kundenlisten bleiben nicht aktivierbar.


Wechselwirkungen mit anderen Themen

  • IFRS 18 (GuV‑Struktur & MPMs): macht Leistungskennzahlen prüfbar; Effekte aus Amortisation/Impairments landen operativ und sind besser vergleichbar.

  • IFRS 15: Umsatz bleibt am Kontrollübergang; Real‑Time‑Settlement ändert Cash, nicht den Umsatzzeitpunkt.

  • WACC/ROIC: Diskontrate & Capital‑Return‑Policy werden durch sichtbare Kundenwerte ehrlicher gesteuert.


Zukunftsaussichten (Regulatorik & Praxis)

Der IASB arbeitet weiter an besseren Akquisitions‑Disclosure und der Qualität von Impairment‑Tests (Projekt „Business Combinations-Disclosures, Goodwill and Impairment“). Erwartet werden robustere Angaben zu Deal‑Hypothesen, CGU‑Annahmen und Sensitivitäten – genau dort, wo Kundenwerte eine zentrale Rolle spielen.



Vergleich: IFRS vs. Swiss GAAP FER vs. HGB/UGB


IFRS (IFRS 3 / IAS 38 / IAS 36)

  • Separate Aktivierung aller identifizierbaren kundenbezogenen Intangibles zum Fair Value (PPA).

  • Goodwill: keine planmäßige Abschreibung; jährlicher Impairment‑Test (Impairment‑Only).

  • Vorteil: Transparenz & Disziplin – Kundenwerte sichtbar und prüfbar, Goodwill jährlich gegen Realität getestet.


Swiss GAAP FER (FER 30, Stand 01.01.2024)

  • Dualer Ansatz für Goodwill: Aktivierung + planmäßige Abschreibung oder Verrechnung mit Eigenkapital (Wahlrecht; weiterhin verbreitet).

  • Neu präzisiert: Bei Erstkonsolidierung sind entscheidungsrelevante, bisher nicht erfasste immaterielle Werte (u. a. Kundenstamm) zu identifizieren und zu bilanzieren – reduziert den Goodwill‑Block, aber kein IFRS‑Impairment‑Only.

  • Nachteil (für Investoren): Das Eigenkapital‑Wahlrecht kann Performancekontrolle verwässern (kein dauerhafter Impairment‑Druck auf Goodwill), Ergebnisglättung durch Abschreibung statt realitätsnaher Werthaltigkeitsprüfung.


HGB (Deutschland) / UGB (Österreich)

  • Goodwill: Aktivierung des derivativen Firmenwerts, planmäßige Abschreibung über Nutzungsdauer; wenn nicht verlässlich schätzbar, typisch 10 Jahre (HGB § 253 Abs. 3 S. 3; UGB ähnlich).

  • Intern generierte Kundenlisten/Goodwill: Aktivierungsverbot (analog IAS 38).

  • Nachteil: Zeit ersetzt Analyse – lineare Abschreibung sagt wenig über tatsächliche Wertentwicklung kundenbezogener Assets; Impairments meist indikatorgetrieben, nicht jährlich.

NextLevel‑Kernaussage zum Vergleich: IFRS ist die einzige der drei Welten, die systematisch verlangt, kundenbezogene Werte separat sichtbar zu machen und den Goodwill jährlich zu testen – damit werden Fehlallokationen schneller offengelegt und Kapitalmarktdisziplin gestärkt.

Praxisbeispiel & Lehre: Wirecard

Der Wirecard‑Fall zeigt, wie schnell scheinbar werthaltige Kundenwerte (Beziehungen/Verträge) implodieren, wenn Compliance‑/Transparenzmängel auftreten. Solche Trigger (Forensik‑Befunde, Reputationsschäden, Kundenabwanderung) erfordern sofortige Impairment‑Tests – oft mit Ergebnis ≈ 0 für kundenbezogene Assets und Goodwill. IFRS gibt hier die sicherere Investoren‑Logik vor: sichtbare Kundenwerte + jährliche Goodwill‑Tests schützen vor Illusionen.


NextLevel‑Praxischeck (für CFO/VR/Deal‑Teams)

  1. Vor dem Deal (DD‑Phase):Kundenwert‑Blueprint erstellen: Verträge, Retention/Kündigung, ARPU, Cross/Up‑sell, Churn‑Treiber, rechtliche Übertragbarkeit. Ohne sauberen Kundenwert‑Case kein valider PPA. (Ökonomische Pflicht; IFRS macht sie zum Bilanzierungs‑Zwang im Erwerbszeitpunkt). 

  2. Zum Erwerbszeitpunkt (IFRS 3):PPA mit separatem Ansatz der kundenbezogenen Intangibles zum Fair Value; Nutzungsdauern belegen; CGU‑Zuweisung definieren; WACC dokumentieren.

  3. Nach dem Deal (IAS 36):Trigger‑Radar (Churn, Preis‑/Reg‑Shocks, Auditor‑Findings); DCF‑Update mit Sensitivitäten (±100 bp WACC, −10/−20 % CF); Disclosure‑Hygiene.



FAQ – „Hat das Unternehmen die Pflicht, sich zuerst den Kundenwert anzuschauen?“


Ökonomisch: Ja. Kein belastbares Deal‑Case ohne Kundenwert‑Due‑Diligence. Bilanzrechtlich (IFRS): Ja, am Erwerbszeitpunkt. IFRS 3 verlangt, dass identifizierbare kundenbezogene Vermögenswerte separat und zum Fair Value angesetzt werden – das setzt vorher faktisch eine Bewertung der Kundenwerte voraus (sonst ist die PPA nicht durchführbar). Formal ist die Pflicht an den Erwerbszeitpunkt geknüpft; praktisch führt sie zu DD‑Disziplin vor Vertragsabschluss.

NextLevel‑Statement

IFRS schützt Käufer besser, weil Kundenwerte nicht im Goodwill verschwinden dürfen, sondern separat bilanziert und hart geprüft werden (PPA + IAS 36), wird die Qualität der Kapitalallokation sichtbar. FER glättet (Wahlrecht EK‑Verrechnung/Abschreibung), HGB/UGB ersetzen Analyse durch Zeit. Unser Kurs: Erst Kundenwerte schon vor dem Kauf sauber prüfen und messen, dann Preis zahlen – und danach jährlich Realität prüfen.

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