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NextLevel - AGB's

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen ) - Stand 17.10.2023

Parteien, Anwendungsbereich, Grundsätze Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der NEXTLEVEL HÖHERE FACHSCHULEN AG und den Studierenden. Die AGB gelten bei sämtlichen Angeboten. Diese AGB können jederzeit geändert werden. Die Studierenden werden per E-Mail oder Internetplattform über Änderungen informiert. Erheben sie nicht innert 30 Tagen Widerspruch, gelten die neuen AGB als genehmigt.

 

Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einem Lehrgang erfolgt mit unterzeichnetem Anmeldeformular oder online über die Website der entsprechenden Schule und ist für den gesamten Lehrgang verbindlich. Mit der Anmeldung bestätigen die Studierenden, dass sie die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind. Bei Lehrgängen, die sich an Minderjährige richten, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Der Bildungsvertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch die Schule zustande. Ausnahme: Bei einzelnen Lehrgängen bestehen Zulassungsbedingungen (z. B. bisherige Ausbildung, Berufserfahrung). Die Details sind der Ausschreibung bzw. Wegleitung des entsprechenden Lehrgangs zu entnehmen. Bei solchen Lehrgängen mit Zulassungsbedingungen kommt der Bildungsvertrag erst zustande, wenn die Studierenden den Nachweis erbracht haben dass die Bedingungen erfüllt sind. Eine provisorische Aufnahme «sur dossier» bleibt vorbehalten.

 

Widerruf der Anmeldung

Innert 5 Arbeitstagen nach Vertragsabschluss kann die Anmeldung ohne Kostenfolge und ohne Angabe von Gründen mit eingeschriebenem Brief widerrufen werden. Ein Widerruf ist jedoch nur zulässig, sofern dieser bis 30 Tage vor Start eines Lehrgangs (= erster geplanter Unterrichts- tag) bei der Schule eintrifft. In den letzten 30 Tagen vor Beginn eines Lehrgangs ist ein Widerruf grundsätzlich ausgeschlossen und es werden die Einschreibegebühr und die gesamten Kosten für die erste Periode des Lehrgangs (Quartal, Semester) fällig.

 

Vertragsbestandteile

Diese AGB sowie die auf den Lehrgang anwendbare Ausschreibung, Wegleitung und Qualifikations- sowie sonstige Reglemente, Promotionsordnungen und die am Schulstandort geltende Hausordnung bilden in der jeweils aktuellen Fassung einen integrierenden Bestandteil des Bildungsvertrags. Die in diesen Dokumenten enthaltenen Regelungen gehen im Falle von all[1]fälligen Widersprüchen den AGB vor. Im Übrigen gelten die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts (OR).

 

Absage eines Lehrgangs

NEXTLEVEL (HÖHERE FACHSCHULEN AG) kann bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn einen Lehrgang absagen. Bereits bezahlte Gebühren werden bei einer Absage vollumfänglich zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

 

Kosten und Zahlungsbedingungen

Die Anmeldung zum Lehrgang verpflichtet die Studierenden zur Zahlung der Einschreibe- und Lehrgangsgebühr gemäss dem in der Anmeldung gewählten Zahlungsmodell. Die Einschreibegebühr wird nach Ablauf der Widerrufsfrist von 5 Arbeitstagen fällig. Die Lehrgangsgebühr ist vor dem Lehrgangsstart zu überweisen. Sollte der Studierende seinen festen Wohnsitz im Ausland haben sind die Lehrgangsgebühren zwingend in jedem Fall vor dem Lehrgangsbeginn oder Semesterstart zu überweisen. Zusätzliche Kosten gemäss Ausschreibung des entsprechenden Lehrgangs und für besondere Aktivitäten (z. B. Studienreisen, Exkursionen etc.) bleiben vorbehalten. Die Kosten für Lehrmittel sind im nachfolgenden Abschnitt geregelt. Bei vereinbarten Ratenzahlungen ist ein Zuschlag von maximal CHF 5.– pro Monat geschuldet. Nach erfolgter Mahnung ist ein Verzugszins von 5 % sowie ein Administrationszuschlag von CHF 25 geschuldet. NEXTLEVEL (HÖHERE FACHSCHULEN AG) behält sich vor, bei ausstehenden Zahlungen, insbesondere bei gestelltem Betreibungsbegehren, den Studierenden den Zugang zum Unterricht zu verweigern. Grundsätzlich berechtigen Dispensationen nicht zu einer Reduktion der Lehrgangsgebühren. Die Lehrmittel sind, wo nicht anders erwähnt, nicht in den Lehrgangsgebühren inbegriffen. Weitere zusätzliche Kosten entnehmen Sie bitte der Ausschreibung des entsprechenden Lehrgangs.

 

Lehrmittel

Lehrmittel sind, wenn nicht anders erwähnt, nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Die Kosten für Lehrmittel werden in der Ausschreibung als Pauschale für den gesamten Lehrgang angegeben und in Teilbeträgen in Rechnung gestellt. Änderungen der Lehrmittelpauschale bleiben vorbehalten. Die Rückgabe einzelner Lehrmittel (z. B. wegen Nichtgebrauchs) und eine damit verbundene Preisreduktion sind ausgeschlossen.

 

Kantons-/Bundesbeiträge

Für diverse Lehrgänge richten Kantone oder Bund Fördergelder aus. Die Details sind der Ausschreibung des Lehrgangs zu entnehmen. Die Studierenden profitieren damit von reduzierten Lehrgangsgebühren, falls sie die Bedingungen dafür erfüllen und die benötigten Dokumente fristgerecht einreichen. Eine Änderung der Förderbeiträge bleibt vorbehalten. Werden den Studierenden aufgrund eines in Aussicht gestellten Förderbeitrags nur reduzierte Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt und wird in der Folge der Lehrgang nicht zu Ende geführt oder der Förderbeitrag nicht gewährt, so sind die Studierenden verpflichtet, die Differenz innert 30 Tagen zu bezahlen. Dies gilt auch bei Ausbildungsabbruch oder Ausschluss.

 

Programm-/Preisänderungen

Programmänderungen – insbesondere auch bei Änderung der Vorgaben Dritter wie Prüfungskommissionen, Träger verbände o. ä. – sind jederzeit möglich, sofern der Gesamtcharakter des Lehrgangs bzw. Abschlusses erhalten bleibt. Insbesondere bleibt NEXTLEVEL (HÖHERE FACHSCHULEN AG) vorbehalten, auch während eines laufenden Studiengangs Anpassungen vorzunehmen (z. B. Dozent:innenwechsel, Wechsel von Präsenz- zu Fernunterricht [und umgekehrt], Selbststudium [«blended Learning »], Änderung des Durchführungsortes, Wechsel des Zeitmodells, Änderung der Lehrkonzepte etc.). Auch Preisänderungen sind jederzeit möglich. Preisänderungen werden den Studierenden so mitgeteilt, dass sie gegebenenfalls das ordentliche Kündigungsrecht gemäss Abschnitt «Kündigung » per Quartals-/Semesterende ausüben können.

 

Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit

Die Studierenden nehmen zur Kenntnis, dass der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit bei NEXTLEVEL (HÖHERE FACHSCHULEN AG) einen hohen Stellenwert hat und für die Erreichung der Unterrichtsziele unabdingbar ist. Dies gilt insbesondere bezüglich Vor- und Nachbearbeitung des Unterrichts, Zeiteinteilung, Prüfungsvorbereitung etc.

 

Kündigung

Die Kündigung eines Lehrgangs kann nur auf ein Quartals- bzw. Semesterende erfolgen, wobei sämtliche Gebühren für das betreffende Quartal/Semester geschuldet sind. Der letzte mögliche Kündigungszeitpunkt ist jeweils 6 Wochen vor Quartals-/Semesterende (gemäss publiziertem Stundenplan). Die Kündigung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Massgebend für die Fristwahrung ist das Datum des Eintreffens der Kündigung. Bei einer verspäteten Kündigung verlängern sich die Laufzeit des Vertrags und die daraus entstehenden Verbindlichkeiten um ein weiteres Quartal/Semester.

 

Ausserordentliche Kündigung

Können Studierende aufgrund schwerer Krankheit, schweren Unfalls oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit einen Lehrgang nachweislich nicht antreten bzw. nicht weiter besuchen, so wird die Lehrgangsgebühr per Stichtag des Ereignisfalls bzw. per Datum des letzten Unterrichtsbesuchs saldiert, und der Bildungsvertrag ausserterminlich aufgelöst. Tritt ein solcher Härtefall ein, ist umgehend die Schulleitung am entsprechenden Standort zu kontaktieren. Unabdingbare Voraussetzung für eine ausserterminliche Auflösung bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall ist ein Arztzeugnis mit einer attestierten Arbeitsunfähigkeit für den gesamten relevanten Zeitraum. In allen anderen Fällen (Abwesenheiten vom Unterricht infolge Militärdienstes, Krankheit, Ferien, beruflicher Belastung etc.) besteht weder ein Anspruch auf Reduktion der Lehrgangsgebühr noch auf eine ausserordentliche Austrittsregelung.

 

Ausschluss

NEXTLEVEL (HÖHERE FACHSCHULEN AG) ist berechtigt, im Falle grober Verstösse von Studierenden gegen gesetzliche, vertragliche oder reglementarische Verpflichtungen oder gegen die Hausordnung den jeweiligen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In einem solchen Fall bleiben sämtliche Gebühren bis zum Zeitpunkt geschuldet, zu welchem der Vertrag hätte ordentlich gekündigt werden können. Die Studierenden haben NEXTLEVEL (HÖHERE FACHSCHULEN AG) überdies sämtliche entstandenen Schäden zu ersetzen.

 

Versicherungen

 Jegliche Versicherung (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) ist Sache der Studierenden. NEXTLEVEL (HÖHERE FACHSCHULEN AG) lehnt jegliche Haftung ab. NEXTLEVEL (HÖHERE FACHSCHULEN AG) haftet insbesondere nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände.

 

Datenschutz

Die Bearbeitung persönlicher Daten durch NEXTLEVEL (HÖHERE FACHSCHULEN AG) erfolgt nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes, die unter https://www.nextlevel. college/datenschutzerklaerung/ abgerufen werden kann. Mit der Anmeldung erklären sich die Studierenden einverstanden, dass NEXTLEVEL (HÖHERE FACHSCHULEN AG) die Daten (Personendaten, gebuchte Lehrgänge, Zahlungsmoral etc.) für Administration, Marketing, Werbung etc. speichern und verwenden kann. Adressangaben können im Rahmen der Schulorganisation, z. B. als Klassenliste, veröffentlicht und im Rahmen des Schulbetriebs weitergegeben werden (z. B. für Bücherbestellungen). Die Studierenden haben jederzeit das Recht, Werbung von NEXTLEVEL (HÖHERE FACHSCHULEN AG) abzulehnen. Die Studierenden erklären sich weiter damit einverstanden, dass NEXTLEVEL (HÖHERE FACHSCHULEN AG) in Schulungsräumen und an schulrelevanten Veranstaltungen gemachte Fotos oder Videos sowie die Namen und Vornamen im Internet und insbesondere in sozialen Medien während der Dauer des Bildungsvertrags und fünf Jahre darüber hinaus entschädigungslos verwenden darf.

 

Gerichtsstand

Streitigkeiten zwischen Studierenden und NEXTLEVEL (HÖHERE FACHSCHULEN AG) werden, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte am jeweiligen Schulstandort oder – nach Wahl der klagenden Partei – in Zug (Baar) entschieden. NEXTLEVEL (HÖHERE FACHSCHULEN AG) hat zusätzlich das Recht, Studierende an deren Wohnsitz einzuklagen

- Stand 17.10.2023 - 

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