IFRS 13 – Fair Value Measurement
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Einleitung: Warum der beizulegende Zeitwert strategisch entscheidend ist
Der International Financial Reporting Standard 13 – Fair Value Measurement (IFRS 13; Bewertung zum beizulegenden Zeitwert) legt fest, wie Vermögenswerte und Schulden zum Fair Value (beizulegender Zeitwert) zu bewerten sind. Der beizulegende Zeitwert ist kein unternehmensindividueller Nutzwert, sondern ein marktbezogener Preis, der in einer geordneten Transaktion zwischen unabhängigen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag zustande käme.
Wichtig: Der beizulegende Zeitwert ist ein Exit‑Preis aus Sicht eines Marktteilnehmers, der den Vermögenswert hält: Es ist der Preis beim Verlassen einer Position (Exit), nicht der beim Einstieg (Entry). Diese Exit‑Preis‑Logik und die Marktperspektive sind Kernelemente der IFRS‑13‑Definition.
Mit International Financial Reporting Standard 18 – Presentation and Disclosure in Financial Statements (IFRS 18; Darstellung und Angaben im Abschluss) gewinnt die Transparenz solcher Bewertungen weiter an Gewicht: Überleitungen, Input‑Qualität und Sensitivitäten werden künftig systematischer und prüfbarer erwartet. IFRS 18 wurde am 9. April 2024 veröffentlicht und ist für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2027 verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig.
IFRS 13 beantwortet drei Kernfragen:
Was ist Fair Value? – Ein marktbasierter Exit‑Preis, nicht der unternehmensspezifische Nutzwert (Value in Use).
Wie wird er bestimmt? – Über die Input‑Hierarchie (Level 1–3) und zulässige Bewertungsmethoden (Market/Cost/Income Approach).
Wie wird er offengelegt? – Über einheitliche, prüfbare Überleitungen (Reconciliations), Input‑Transparenz und Sensitivitätsanalysen, zunehmend im IFRS‑18‑Disclosure‑Backbone.
1) Fair‑Value‑Definition (IFRS 13)
Fair Value ist der Preis, der in einer geordneten Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts oder die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Exit‑Preis‑Logik: Preis beim Ausstieg (Exit), nicht beim Einstieg (Entry).
Kernelemente: markt‑/teilnehmerbezogen, stichtagsbezogen, keine Notverkäufe.

2) Die Fair‑Value‑Hierarchie (Level 1–3)
IFRS 13 priorisiert Input‑Qualität: je beobachtbarer und marktnäher, desto höher die Verlässlichkeit.
Tabelle 1 – IFRS‑13‑Level
Level | Beschreibung | Typische Beispiele | Bewertungsqualität |
Level 1 | Notierte Preise in aktiven Märkten für identische Positionen | Börsennotierte Aktien/ETFs, liquide Anleihen | Höchste (direkt beobachtbar) |
Level 2 | Beobachtbare Inputs für ähnliche Positionen oder abgeleitete Marktinputs | Zinskurven, Credit Spreads (Kreditspreads), FX‑Forwards, Immobilien‑Multiples | Hoch, aber nicht identisch |
Level 3 | Nicht beobachtbare Inputs (Management‑Annahmen/Modelle) | Discounted Cash Flow – DCF (Barwertmodell), private Beteiligungen, komplexe Derivate | Niedrigste (Ermessensrisiko) |
Hinweis: Level‑Shifts (z. B. 2 → 3) sind zu begründen; Level 3 verlangt Sensitivitäten für wesentliche Inputs (z. B. Weighted Average Cost of Capital – WACC; gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten, Wachstumsraten, Multiples).
3) Bewertungsmethoden (Valuation Approaches)
IFRS 13 akzeptiert drei Approaches. Die Wahl folgt den Asset‑Eigenschaften und der Datenverfügbarkeit; in der Praxis ist Triangulation (Methoden‑Kombination) häufig.
Tabelle 2 – Methoden im Vergleich
Methode | Fokus | Vorteile | Grenzen/Fehlerquellen |
Market Approach (Marktpreis‑Methode) | Vergleich mit Marktpreisen ähnlicher/identischer Assets | Objektiv, gut prüfbar | Comparables oft imperfekt; Qualitäts‑/Struktur‑Adjustments nötig |
Cost Approach (Kostenmethode) | Wiederbeschaffung/Ersetzung | Stabil, unabhängig von Marktrauschen | Ertragskraft/Nutzungsvorteil teils unberücksichtigt |
Income Approach (Ertragswert/DCF) | Zukünftige Cashflows + Diskontierung (WACC) | Flexibel, zukunftsorientiert | Hohe Modellabhängigkeit; Annahmen‑Bias (Level 3) |
Akronyme (erstmals ausgeschrieben):
Discounted Cash Flow (DCF; Barwert künftiger Cashflows)
Weighted Average Cost of Capital (WACC; gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten)
4) IFRS‑18‑Brücke: Offenlegung (Reconciliations), MPM & Sensitivitäten
IFRS 18 verlangt konsistente, prüfbare Überleitungen. Ein vollständiges Disclosure‑Set für Fair‑Value‑Objekte enthält:
Valuation Technique (Market/Cost/Income) mit Begründung
Level‑Zuordnung (1/2/3) mit Kriterien
Wesentliche Inputs: Risk‑free Rate (risikofreier Zins), Market Risk Premium (Marktrisikoprämie), Beta (unlevered/relevered), Credit Spreads, Multiples, Illiquiditätsabschläge
Sensitivitäten: ΔWACC, ΔCashflows, ΔMultiples, ΔTerminal‑Wachstum
Reconciliation: Opening → Movements (Käufe/Verkäufe, Gewinne/Verluste, Transfers) → Closing
MPM‑Hinweis (Management‑defined Performance Measures): Wenn bereinigte Kennzahlen dargestellt werden (z. B. „EBITDA vor Fair‑Value‑Effekten“), ist die Überleitung zur IFRS‑Zahl offenzulegen – einschließlich klarer Beschreibung, welche Fair‑Value‑Anpassungen eliminiert wurden und warum.
Tabelle 3 – IFRS‑18‑Disclosure‑Spine (Kurz‑Checkliste)
Baustein | Inhalt | Nutzen |
Technik | Market/Cost/Income (Begründung) | Verständlichkeit |
Level | 1/2/3 (Markt vs. Modell) | Vergleichbarkeit |
Inputs | Rf, MRP, Beta, Spreads, Multiples | Prüfbarkeit |
Sensitivität | ΔWACC, ΔCF, ΔMultiple, Δg (TV) | Risikotransparenz |
Reconciliation | Opening → Transfers → Closing | Vollständigkeit |
„vor/ohne FV‑Effekte“ → IFRS‑Zahl | Konsistenz/Transparenz |
5) Einordnung im Value‑Stack (Wertschöpfung vom Kapital bis zum Marktwert)
Capital Employed & Net Working Capital (CE & NWC; eingesetztes Kapital & betriebsnotwendiges Umlaufvermögen) bilden die Kapitalbasis.
Return on Invested Capital (ROIC; Rendite auf das eingesetzte Kapital) misst die Ertragskraft der Kapitalbasis.
Der Value Spread (ROIC – WACC; Wertschaffungsdifferenz) zeigt, ob die Rendite die Kapitalkosten übersteigt.
Free Cash Flow (FCF; freier Cashflow) monetarisiert diesen Spread.
Der Enterprise Value (EV; Unternehmenswert) ergibt sich als Barwert künftiger FCFF (FCF to Firm) in der Discounted‑Cash‑Flow‑Bewertung (DCF), abgeleitet mit WACC.
IFRS 13 verlangt, die Inputs dieser Kette offen zu legen; IFRS 18 macht die Überleitung prüfbar.
6) DACH‑Kontext: Relevanz & Expertenfälle
Immobilien (International Accounting Standard 40 – IAS 40; als Investment Property): häufig Level 2/3; Kombination Market/Income üblich.
Banken (International Financial Reporting Standard 9 – IFRS 9; Finanzinstrumente): Derivate, Credit Spreads, Expected Credit Loss (ECL; erwarteter Kreditverlust)‑Overlays – überwiegend Level 2.
Private Equity/Venture: Level 3 via DCF/Multiples; Sensitivitäten sind prüfungsentscheidend.
M&A/International Financial Reporting Standard 3 – IFRS 3 (Business Combinations; Kaufpreisallokation – PPA):
Leasingverbindlichkeiten nach International Financial Reporting Standard 16 (IFRS 16; Leasingverhältnisse) werden im Rahmen der Purchase Price Allocation (PPA; Kaufpreisallokation) zum Fair Value neu gemessen.
Konkret: Der Erwerber misst die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, als wäre der Vertrag am Erwerbsdatum neu abgeschlossen; das Nutzungsrecht (Right‑of‑Use‑Asset) wird grundsätzlich in gleicher Höhe angesetzt und um vorteilhafte/nachteilige Vertragskonditionen gegenüber dem Markt angepasst. Abweichungen zum Buchwert sind häufig und materiell – ein klassischer Expertenfall.
7) Typische Fehler & Missverständnisse
Zwangsverkäufe als Marktpreise interpretieren (keine geordnete Transaktion).
Comparables ohne Qualitäts‑/Struktur‑Adjustments übernehmen.
WACC fehlerhaft herleiten (falscher Risk‑free Rate, Beta
