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IFRS für Crypto Assets

State of Play 2026, Praxisleitfaden & Ausblick


Executive Summary

Crypto Assets sind im IFRS‑Regime weiterhin kein eigener Standard. Die Praxis stützt sich vor allem auf IAS 38 (immaterielle Vermögenswerte) und in Handelsfällen auf IAS 2 (Vorräte) – basierend auf der IFRIC‑Agenda‑Entscheidung von Juni 2019. Parallel dazu hat das US‑GAAP mit der Veröffentlichung von FASB ASU 2023‑08 einen Paradigmenwechsel eingeleitet: Die verpflichtende Fair‑Value‑Bewertung über die GuV (ab 2025) erhöht die bilanzielle Divergenz zwischen den beiden Welten markant.


Die IASB arbeitet in 2025/26 intensiv am Forschungs‑ und Arbeitsprogramm zu „Intangible Assets“. Dabei dienen Crypto-Assets als zentrale Testfälle, um die Definition, den Ansatz (Recognition) und modernisierte Bewertungslogiken für die digitale Ökonomie zu validieren. In der Europäischen Union ist der regulatorische Rahmen durch MiCA (Markets in Crypto-Assets) nun vollumfänglich etabliert: Stablecoin‑Regeln (EMT/ART) sind seit Mitte 2024 aktiv, alle weiteren Bestimmungen seit Ende 2024. Für Unternehmen im DACH‑Raum bedeutet dies im Jahr 2026: Höchste Anforderungen an präzise Accounting‑Policies, robuste Bewertungs- und Kontrollprozesse sowie eine erhebliche Disclosure‑Tiefe, um im internationalen Kapitalmarktkontext (US‑GAAP‑Benchmark) vergleichbar zu bleiben.

[ifrs.org], [storage.fasb.org], [esma.europa.eu], [eba.europa.eu]


Besonders lesenswert - unser Artikel über IAS 36 und die innovative / mega-disruptive Handhabung des Goodwills mittels Goodwill-Tokens

1) Einordnung (Scoping)

Status quo und historische Herleitung

Für Halter von Kryptowährungen gibt es im IFRS derzeit keine spezifische „Crypto-Norm“. Stattdessen greift die IFRIC‑Agenda‑Entscheidung von Juni 2019, die eine Einordnung in bestehende Standards erzwingt. Die Logik folgt dabei primär dem Halte-Zweck:


  • IAS 2 (Vorräte): Dieser Standard findet Anwendung, wenn die Krypto‑Assets zum Verkauf im ordentlichen Geschäftsgang gehalten werden. Dies betrifft typischerweise Broker, Trader oder spezialisierte Handelshäuser. Hier wird Krypto wirtschaftlich wie ein Warenbestand behandelt.

  • IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte): Dies ist das „Auffangbecken“ und der Standard-Default für fast alle anderen Fälle – etwa wenn ein Unternehmen Kryptowährungen als langfristiges Investment, Treasury-Reserve oder zur Nutzung von Netzwerk-Diensten hält.


Krypto‑Assets erfüllen nach aktueller Lehrmeinung der Standardsetzer weder die Kriterien für Cash (da kein gesetzliches Zahlungsmittel und zu volatil) noch für Finanzinstrumente (da in der Regel kein vertraglicher Anspruch auf Zahlungsmittel gegen eine Gegenpartei besteht).


Spezifische Relevanz für den DACH‑Raum

In Deutschland, Österreich und der Schweiz sehen wir eine klare Zweiteilung:

  1. Industrie & Dienstleistung: Hier dominieren Treasury-Haltungen und strategische Investments, die unter IAS 38 fallen. Oft handelt es sich um Pilotprojekte oder Earn‑&‑Spend‑Mechaniken in dezentralen Ökosystemen.

  2. FinTech & Web3-Sektor: Exchanges und Broker nutzen IAS 2, müssen jedoch verstärkt auf spezifische Offenlegungen und detaillierte Risikoberichte achten.

    Die Big‑4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften betonen im Jahr 2026 mehr denn je die Notwendigkeit einer produktgenauen Analyse (Utility‑ vs. Security‑Token), da die rechtliche Ausgestaltung unter MiCA unmittelbare Rückschlüsse auf die bilanzielle Einordnung zulässt. [ey.com], [kpmg.com]



2) Bewertung (Measurement): IFRS vs. US‑GAAP

2.1 IFRS – Cost oder Revaluation (je nach Aktivem Markt)

Unter IFRS stehen Unternehmen bei der Folgebewertung nach IAS 38 vor einer Weggabelung:

  • Cost‑Modell (IAS 38): Der Erstansatz erfolgt zu Anschaffungskosten. Danach folgen regelmäßige Impairment‑Tests nach IAS 36. Sinkt der erzielbare Betrag unter den Buchwert, muss eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen.

    Präzisierung zur Wertaufholung (Reversal): In der Praxis hält sich hartnäckig das Gerücht, Wertaufholungen seien verboten. Das ist fachlich ungenau: Während sie für Goodwill untersagt sind, ist ein Reversal für andere immaterielle Vermögenswerte nach IAS 36 grundsätzlich möglich, sofern die Gründe für die ursprüngliche Wertminderung entfallen sind. Die Obergrenze bilden hierbei die fortgeführten Anschaffungskosten.

  • Neubewertungsmodell (Revaluation‑Modell): Diese Option ist nur zulässig, wenn für das Asset ein aktiver Markt existiert. Während dies für liquide Assets wie Bitcoin (BTC) oder Ether (ETH) im Jahr 2026 unstrittig ist, scheitert das Modell bei Nischen-Tokens oft an der Belegbarkeit der Markttiefe. Hier werden Aufwertungen im Eigenkapital (OCI) erfasst, während Abwertungen meist direkt die GuV belasten.


2.2 US‑GAAP (FASB ASU 2023‑08) – Der Fair-Value-Standard

Der US-Standardsetzer FASB hat mit ASC 350‑60 Fakten geschaffen. Für in‑Scope Crypto Assets ist die Fair‑Value‑Bewertung nun Pflicht. Alle Marktschwankungen laufen periodisch durch die GuV. Dies führt zu einer deutlich höheren Transparenz über den aktuellen Marktwert, erhöht aber auch die Volatilität der ausgewiesenen Gewinne erheblich. [storage.fasb.org]


2.3 Direktvergleich der Regimes

Merkmal

IFRS (Stand 2026)

US‑GAAP (aktiv ab 2025)

Klassifikation

i. d. R. IAS 38 (Halter) / IAS 2 (Handel)

ASC 350‑60 (Crypto Assets)

Folgebewertung

Cost (inkl. Impairment/Reversal) oder Revaluation

Fair Value (ASC 820) über GuV

P&L‑Effekt

Asymmetrisch (Verluste GuV / Gewinne oft OCI)

Symmetrisch (Volatilität in beide Richtungen)

Disclosure

Fokus auf Methoden, Marktaktivität & Risiken

Separate Darstellung, Rollforwards, Einheiten

Praxis‑Implikation: Während IFRS (vor allem im Cost-Modell) dazu neigt, stille Reserven aufzubauen, bildet das US-GAAP die wirtschaftliche Realität der Marktvolatilität unmittelbar ab. DACH-Konzerne, die US-Investoren adressieren, müssen hier über "Bridging-Notes" (Überleitungsrechnungen) und Non‑GAAP‑KPIs arbeiten, um die Performance vergleichbar zu machen. [kpmg.com]



3) Abgrenzungen: Warum kein „Cash“ / meist kein Finanzinstrument

  • Kein „Cash“ / „Cash equivalents“ (IAS 7): Kryptowährungen gelten im IFRS-Sinn nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Zudem weisen sie oft erhebliche Wertschwankungen auf, was dem Kriterium der "insignifikanten Wertänderungsrisiken" für Cash Equivalents widerspricht. [treasurers.org]

  • Meist kein Finanzinstrument (IAS 32/IFRS 9): Ein Finanzinstrument setzt einen vertraglichen Anspruch auf Bargeld oder ein anderes finanzielles Aktivum voraus. Da bei dezentralen Kryptowährungen kein Emittent zur Zahlung verpflichtet ist, entfällt diese Einordnung meist. Ausnahmen bilden Security-Token, die explizite Rechte verbriefen. [ey.com]



4) MiCA‑Logik (EMT/ART) und IFRS‑Implikationen

Die neue regulatorische Ära

Mit dem Inkrafttreten der MiCA hat die EU einen globalen Standard für die Regulierung von Krypto-Assets gesetzt.

  • EMT (E‑Money‑Token): Diese referenzieren eine offizielle Währung (z.B. EUR oder USD). Sie dürfen nur von Instituten mit E-Geld- oder Banklizenz emittiert werden und müssen zum Nennwert einlösbar sein.

  • ART (Asset‑Referenced Token): Diese referenzieren einen Korb von Werten, Rohstoffen oder Rechten. Sie unterliegen strengen Reserve- und Governance-Anforderungen.


Auswirkungen auf die Bilanzierung

MiCA ändert die IFRS-Regeln nicht direkt, aber sie liefert die rechtliche Substanz für die Prüfung:

  1. Halter-Perspektive: Für die meisten EMTs und ARTs bleiben IAS 38 oder IAS 2 maßgeblich.

  2. Stablecoin-Diskussion 2026: Die IASB evaluiert derzeit, ob hochregulierte EMTs aufgrund ihrer Stabilität und Einlösbarkeit künftig als Cash Equivalents eingestuft werden können.

    Praxis-Tipp: MiCA-Compliance ist nicht gleichbedeutend mit IFRS-Cash. Selbst ein EMT erfüllt erst dann die IAS-7-Kriterien, wenn nachgewiesen wird, dass das Risiko von Wertänderungen tatsächlich insignifikant ist und das Asset nahtlos im Cash-Management verwendet werden kann. [esma.europa.eu], [eba.europa.eu]



5) Spezialsachverhalte (Mining, Staking, Broker, Issuer)

  • Mining & Staking: Der Zugang der generierten Tokens wird häufig zum Fair Value als Ertrag erfasst (analog zu IFRS 15, je nach Vertragslage). Die Folgebewertung erfolgt dann nach IAS 38. Dies erfordert eine extrem saubere Dokumentation von Zeitpunkten und Preisquellen.

  • Broker & Handelshäuser: Hier greift IAS 2. Unter der "Commodity Broker-Trader"-Ausnahme kann ggf. zum Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bewertet werden. Die Offenlegungspflichten bezüglich Liquiditäts- und Technologierisiken sind hier besonders umfassend.

  • Token-Issuer (Emittenten):

    • Utility-Token: Hier steht die Erlösrealisierung nach IFRS 15 im Vordergrund (Abgrenzung des Zuflusses bis zur Erbringung der Dienstleistung).

    • Security-Token: Je nach Ausgestaltung greifen IFRS 9 oder IAS 32.

      MiCA regelt zwar die Whitepaper-Pflicht und die Reserven, die buchhalterische Logik der Erlösrealisierung bleibt jedoch eine reine IFRS-Prüfung. [grantthornton.global]



6) DACH‑Spezifika & internationale Benchmarks

Was in Deutschland, Österreich und der Schweiz zählt

  • IKS & Prüfungsfähigkeit: Abschlussprüfer legen 2026 massiven Wert auf Wallet-Kontrollen (Segregation of Duties), die Sicherung von Keys und Recovery-Prozesse. Ein "Audit-Trail" für jeden Preisfeed ist Pflicht.

  • Kommunikation & Covenants: Da das IFRS-Cost-Modell oft stille Reserven generiert, müssen Unternehmen dies gegenüber Kreditgebern aktiv kommunizieren, um die Kreditwürdigkeit (Covenants) korrekt darzustellen.

  • Benchmark USA: Für Schweizer oder deutsche Konzerne mit US-Listing ist der Vergleich zum US-GAAP (ASC 350-60) überlebenswichtig, um "Earnings-Überraschungen" zu vermeiden. [storage.fasb.org]



7) Ausblick 2026/27 – Wohin steuert die IASB?

Die IASB führt derzeit eine umfassende Überprüfung von IAS 38 (Intangible Assets) durch. Nachdem 2025 die Forschungsziele bestätigt wurden, wird für das zweite Halbjahr 2026 die Festlegung der Projektrichtung erwartet.


Die Tendenz: Es wird vermutlich keinen eigenen "Crypto-IFRS" geben, aber gezielte Verbesserungen für digitale Assets, um deren Informationsnutzen und die Vergleichbarkeit mit marktnäheren Modellen (wie in den USA) zu erhöhen. Marktbeobachtung bleibt hier absolute Pflicht für jeden CFO. [ifrs.org]



8) Praxisleitfaden (Checkliste für 2026)

  1. Scoping & Policy: Führen Sie eine Token-by-Token-Analyse durch (Zweck, Rechte, Markttiefe). Dokumentieren Sie die Entscheidung zwischen IAS 2 und IAS 38 schriftlich.

  2. Bewertung & Daten: Definieren Sie Primär- und Backup-Preisfeeds. Legen Sie fest, wie mit "Outliern" (Preisausreißern) umgegangen wird.

  3. Prozesse & Kontrollen: Implementieren Sie Wallet-Sicherheit (Mehr-Augen-Prinzip) und stellen Sie die Dokumentation für die Abschlussprüfung sicher.

  4. Disclosure: Erläutern Sie Ihre Accounting Policies transparent, inklusive der Risiken (Markt, Liquidität, Technologie).

  5. MiCA-Readiness: Prüfen Sie den Status Ihrer Stablecoins im ESMA-Register und die Auswirkungen auf Ihre Treasury-Prozesse.

  6. Szenario-Rechnung: Vergleichen Sie Ihre aktuelle IFRS-Bilanz mit einer hypothetischen Fair-Value-Bewertung, um für Investorenanfragen gewappnet zu sein.



9) Fallbeispiele

  • A) Schweizer Industrieunternehmen – BTC als Treasury (IFRS): Das Unternehmen hält 500 BTC als Reserve. Strategie: IAS 38/Cost. Ein Preissturz führt zum Impairment. Bei einer Markterholung wird genau geprüft, ob die IAS-36-Kriterien für ein Reversal vorliegen. Die Investor-Relations-Abteilung erläutert proaktiv die entstandenen stillen Reserven.

  • B) Deutscher Krypto‑Broker – Handelsbestand (IFRS): Da die Tokens zum kurzfristigen Verkauf stehen, greift IAS 2. Die Bewertung erfolgt nah am Marktwert (Fair Value less costs to sell). Der Fokus im Anhang liegt auf dem Risikomanagement der Exchange-Bestände.

  • C) Österreichisches FinTech – Utility‑Token‑Emission (Issuer): Das Unternehmen sammelt Kapital über einen Token-Sale ein. Der Erlös wird nach IFRS 15 erst dann als Umsatz gebucht, wenn die Plattform-Features tatsächlich live gehen. MiCA-Regeln für Whitepaper werden strikt befolgt.

  • D) DACH‑Tech‑Konzern mit US‑Listing – Dual‑Reporting: Der Konzern berichtet nach IFRS (Cost), liefert aber für den US-Kapitalmarkt eine Überleitung auf Fair Value. Dies verhindert Missverständnisse bei der Bewertung der digitalen Assets durch US-Analysten.



FAQ – IFRS für Crypto Assets (Stand 2026)

1. Gibt es im IFRS einen eigenen Standard für Crypto Assets?

Nein. Die IFRS haben bis heute keinen eigenen Crypto‑Standard. Stattdessen wird auf bestehende Normen zurückgegriffen – vor allem IAS 38 (immaterielle Vermögenswerte) und IAS 2 (Vorräte). Die verbindliche Grundlage ist die IFRIC‑Agenda‑Entscheidung von Juni 2019, die explizit festlegt, dass Kryptowährungen nicht als Cash und nicht als Finanzinstrument einzustufen sind. Quelle: IFRIC 2019 – Holdings of Cryptocurrencies. [treasurers.org]


2. Warum gelten Kryptowährungen nicht als „Cash“ oder „Cash Equivalents“?

Weil sie weder gesetzliches Zahlungsmittel sind noch die Kriterien für „insignifikantes Wertänderungsrisiko“ erfüllen, die IAS 7 für Cash Equivalents fordert. Selbst weit verbreitete Tokens sind zu volatil. Quelle: IFRS‑Interpretation & Fachanalyse durch ACT. [kpmg.com]


3. Können Stablecoins (EMT/ART) unter IFRS künftig als Cash Equivalents gelten?

Vielleicht – aber heute noch nicht. Unter MiCA gelten EMTs zwar als streng regulierte e‑money‑ähnliche Tokens. Für eine IFRS‑Einstufung als Cash Equivalent braucht es jedoch den Nachweis:

  • Wertstabilität,

  • nahezu kein Kursrisiko,

  • sofortige Verfügbarkeit im Cash‑Management.

Die IASB prüft diese Frage 2026 im Rahmen ihres Projekts zu Intangible Assets – ein Ergebnis steht noch aus. Quellen: MiCA (ESMA/EBA) & IASB Workplan. [ifrs.org], [ifrs.org]


4. Wann darf nach IFRS das Neubewertungsmodell (Revaluation) angewendet werden?

Nur wenn ein aktiver Markt im Sinne von IFRS 13 nachgewiesen werden kann. Für große Tokens wie BTC oder ETH kann dieser Nachweis oft argumentiert werden (Liquidität, Homogenität, öffentliche Preisfeeds). Bei Nischen‑Tokens scheitert das Modell häufig. Quelle: IAS 38 – Revaluation Model. [cryptopolitan.com]


5. Sind Wertaufholungen bei Crypto Assets nach IFRS erlaubt?

Ja – aber nur unter klaren Bedingungen. Für immaterielle Vermögenswerte ohne Goodwill erlaubt IAS 36 eine Wertaufholung (Reversal), wenn der Impairment‑Grund nicht mehr besteht. Die Obergrenze ist der „hypothetische Buchwert“, wenn nie eine Wertminderung erfolgt wäre. Quelle: IAS 36 – Impairment & Reversal. [ifrs.org]


6. Wie unterscheiden sich IFRS und US‑GAAP bei der Bewertung von Crypto Assets?

IFRS: Cost oder Revaluation. US‑GAAP: Seit ASU 2023‑08 zwingend Fair Value über die GuV für in‑Scope‑Assets. Dadurch entstehen große Unterschiede in Ergebnisvolatilität, Transparenz und KPI‑Steuerung. Quelle: FASB ASU 2023‑08. [bing.com]


7. Wie beeinflusst MiCA die IFRS‑Bilanzierung?

MiCA schafft regulatorische Klarheit, aber ersetzt keine IFRS‑Regeln. Für IFRS ist entscheidend, welche wirtschaftlichen Rechte ein Token gewährt – nicht die regulatorische Einordnung (EMT/ART). MiCA ist daher Indikator, aber kein bilanzrechtlicher Automatismus. Quellen: ESMA MiCA‑Framework & EBA‑Statements. [ifrs.org], [eba.europa.eu]


8. Wie werden Mining‑ und Staking‑Erträge im IFRS behandelt?

Oft wird der Zugang zum Fair Value erfasst (ähnlich IFRS 15, wenn ein „contract with a customer“ vorliegt). Danach grundsätzlich Folgebewertung nach IAS 38. Wichtig: dokumentierte Fair‑Value‑Ermittlung (Stichtag, Preisfeeds, Liquidität). Quelle: EY – Crypto Accounting Guide. [ifrs.org]


9. Wie werden Utility‑Token bei der Emission bilanziert?

Meist keine Soforterträge, sondern Abgrenzung (verbindliche Verpflichtung), bis die Leistungspflicht erbracht ist – gemäß IFRS 15. MiCA‑Whitepaper‑Pflichten ändern daran nichts. Quelle: IFRS 15‑Anwendung + Branchenanalysen. [ifrs.org]


10. Wie werden Security‑Token bilanziert?

Wenn ein Token explizite vertragliche Zahlungsansprüche enthält, fällt er unter IFRS 9/IAS 32 als Finanzinstrument. Eine rechtliche und ökonomische Analyse ist Pflicht – besonders unter MiCA, da sich regulatorische und IFRS‑Logik unterscheiden. Quelle: EY Crypto IFRS Guide. [ifrs.org]


11. Welche Disclosures erwarten Abschlussprüfer in DACH‑Ländern?

Mindestens folgende Elemente kommen 2026 in Prüfungen standardmäßig vor:

  • Bewertungsmodell + Nachweis aktiver Markt (falls Revaluation)

  • Preisfeed‑Governance (Primär/Backup, Anomalie‑Filter)

  • Wallet‑Kontrollen (Segregation of Duties, Key‑Management)

  • Liquiditäts‑ und Gegenparteirisiken (Exchanges)

  • Technologierisiken (Smart‑Contract‑Risiken, Protokoll‑Abhängigkeit)

Quelle: Big‑4‑Praxisberichte (EY, KPMG). [nysscpa.org], [ifrs.org]


12. Gilt die Commodity‑Broker‑Trader‑Exception für Crypto Assets?

Ja – aber nur für echte Broker‑Trader. Wenn ein Unternehmen Crypto Assets hält, um kurzfristig aus Preisunterschieden Gewinn zu erzielen, kann IAS 2 die Bewertung zu Fair Value less costs to sell erlauben. Quelle: IFRS‑Viewpoint von Grant Thornton. [grantthornton.com]


13. Werden Non‑Fungible Tokens (NFTs) nach IFRS anders behandelt?

Ja. NFTs erfüllen meist nicht die Kriterien eines aktiven Markts und weisen heterogene Eigenschaften auf → deshalb keine Revaluation, sondern typischerweise IAS 38 (Cost + Impairment).Quelle: EY/NFT‑Accounting‑Analyse (in Crypto‑Assets Guides). [kpmg.com]


14. Hat MiCA Auswirkungen auf die Bewertung von Reserven (z. B. für ART/EMT‑Issuer)?

Für Emittenten ja. MiCA schreibt strenge Reserve‑, Liquiditäts‑ und Stresstest‑Anforderungen vor, die bilanzielle Rückstellungen/Finanzinstrument‑Bewertungen beeinflussen können. Quelle: EBA‑RTS/ITS‑Pakete 2024. [eba.europa.eu]


15. Was müssen DACH‑Unternehmen 2026 strategisch beachten?

  • IFRS‑Cost‑Modell → Gefahr stiller Reserven

  • US‑GAAP‑Fair‑Value → höhere Vergleichbarkeit bei internationalen Investoren

  • MiCA → stärkt Governance, beeinflusst IFRS‑Einordnung aber nicht automatisch

  • IASB‑Projekt (H2 2026) → mögliche Anpassungen zu Intangibles/Definitionen

Quelle: IASB Workplan & US‑GAAP‑Änderungen. [ifrs.org], [bing.com]

Position von NextLevel College

  • Modernisierung überfällig: Die aktuelle Mischung aus IAS 38 und IAS 2 ist ein Provisorium. Eine marktnähere Bewertung für liquide Assets würde die Transparenz massiv erhöhen.

  • Stablecoins beobachten: MiCA hat das Fundament gelegt. Wir erwarten, dass die IASB den Weg frei macht, damit hochregulierte Stablecoins endlich wie Cash behandelt werden können.

  • Governance vor Hype: Wer heute seine IT-Prozesse und Datenquellen im Griff hat, wird von künftigen Standard-Änderungen profitieren, statt von ihnen überrollt zu werden.


Zukunftskompetenz:

Warum Accounting & Web3 jetzt verschmelzen Gerade die Zukunft wird Equity-Tokens salonfähig machen und so sind Kompetenzen in diesem Bereich unerlässlich. Die bilanzielle Behandlung komplexer Token-Strukturen ist kein Nischenthema mehr, sondern Kernkompetenz moderner Finance-Professionals.


Egal ob als Diplom Betriebswirtschafter/in HF (Vertiefungsrichtung Crypto, Tokens und KI), im Rahmen des international anerkannten ACCA (Global Finance) oder als Diplom Wirtschaftsinformatiker/in HF (mit Vertiefung Crypto, Tokens und KI) – das Verständnis für die Schnittstelle zwischen IFRS-Standards, MiCA-Regulatorik und Blockchain-Technologie ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt 2026.

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