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MiCAR‑Notifizierung - (Anzeigeverfahren für bestehende Finanzinstitute nach der EU‑Verordnung über Märkte für Kryptowerte)

Kurzverständnis

Die MiCAR‑Notifizierung bezeichnet ein formelles Anzeigeverfahren, mit dem bereits zugelassene Finanzinstitute der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen, dass sie Krypto‑Dienstleistungen unter dem Regulierung der EU‑Verordnung MiCAR erbringen wollen. Sie ist keine neue Lizenz, sondern ein aufsichtsrechtlicher Übergangs- und Integrationsmechanismus, der bestehende Bank‑ und Wertpapierinstitute in den europäischen Kryptorechtsrahmen einbindet.

Einordnung und Zweck

Mit der Markets in Crypto‑Assets Regulation (MiCAR) hat die Europäische Union erstmals einen einheitlichen, unmittelbar geltenden Ordnungsrahmen für Kryptowerte und kryptobezogene Dienstleistungen geschaffen. MiCAR richtet sich dabei nicht nur an neue, spezialisierte Krypto‑Anbieter, sondern ausdrücklich auch an bestehende Institute des Finanzsystems.


Für diese Institute – insbesondere Banken, Wertpapierfirmen und Zahlungsdienstleister – sieht MiCAR kein generelles Neulizenzierungsverfahren vor. Stattdessen wird mit der Notifizierung ein Instrument genutzt, das regulatorische Kontinuität wahrt:


Vorhandene Aufsichtsstrukturen bleiben bestehen, während neue Tätigkeiten transparent angezeigt und in die laufende Aufsicht integriert werden.


Die MiCAR‑Notifizierung erfüllt damit drei zentrale Funktionen:

  1. Sie schafft Rechtssicherheit für Institute, die Krypto‑Dienstleistungen anbieten wollen.

  2. Sie erlaubt der Aufsicht eine strukturierte Risikoeinordnung, ohne bestehende Erlaubnisse infrage zu stellen.

  3. Sie markiert den Übergang von einer produktorientierten zu einer system‑ und governanceorientierten Regulierung.



Notifizierung bedeutet nicht Genehmigung

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, die MiCAR‑Notifizierung mit einer klassischen aufsichtsrechtlichen Genehmigung gleichzusetzen. Tatsächlich unterscheidet sich die Logik deutlich.

Die Aufsicht prüft im Rahmen der Notifizierung nicht, ob ein Institut „Krypto machen darf“, sondern wie das Institut Krypto‑Dienstleistungen in seine bestehende Organisations‑, Risiko‑ und Kontrollarchitektur integriert.


Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen wie:


  • Sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar definiert?

  • Sind IT‑, Sicherheits‑ und Trennmechanismen angemessen ausgestaltet?

  • Entsprechen die Prozesse den Anforderungen an Geldwäsche‑, Betrugs‑ und Marktintegrität?


Die Notifizierung ist damit kein Erlaubnisakt, sondern ein aufsichtsrechtlicher Transparenz‑ und Erwartungsabgleich.



Abgrenzung: Notifizierung vs. MiCAR‑Zulassung (CASP)

MiCAR unterscheidet klar zwischen bestehenden Instituten und neuen Marktteilnehmern. Diese Unterscheidung ist für das Verständnis zentral.

Aspekt

MiCAR‑Notifizierung

MiCAR‑Zulassung (CASP)

Zielgruppe

Bestehende beaufsichtigte Finanzinstitute

Neue Krypto‑Dienstleister

Rechtsnatur

Anzeigeverfahren

Vollständiges Zulassungsverfahren

Bestehende Lizenz

Bereits vorhanden

Nicht vorhanden

Aufsichtlicher Fokus

Integration in bestehende Governance

Aufbau eines neuen Aufsichtsrahmens

Regulatorische Logik

Kontinuität und Vertrauen

Marktzugang und Markteintritt


Die Notifizierung ist somit Ausdruck des Prinzips „gleiche Risiken – gleiche Aufsicht, aber unterschiedliche Ausgangslagen“.



Nationale Aufsicht im europäischen Rahmen

MiCAR gilt EU‑weit unmittelbar. Die konkrete Durchführung erfolgt jedoch über die national zuständigen Aufsichtsbehörden:


  • in Deutschland z. B. durch die BaFin

  • in Österreich durch die FMA

  • in anderen EU‑Staaten durch die jeweiligen Finanzmarktaufsichten


Die nationale Behörde handelt dabei nicht als eigenständiger Regelgeber, sondern als Vollzugs‑ und Aufsichtsinstanz eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens.


In der Praxis erklärt dies, warum öffentliche Kommunikation häufig national erfolgt (etwa „BaFin‑Notifizierung“), obwohl die zugrunde liegende Logik europäisch ist.



Bedeutung für Rechnungslegung, Prüfung und Steuerung

Auch wenn MiCAR selbst kein Bilanzierungsstandard ist, wirkt die Notifizierung strukturell in angrenzende Disziplinen hinein:


  • IFRS: MiCAR erhöht Markttransparenz, institutionelle Teilnahme und Verwahrstandards. Damit verbessert sich die Qualität professioneller Beurteilungen (z. B. bei Bewertung, Risiko‑Disclosure oder Kontrolle).

  • ACCA‑Perspektive: Die Notifizierung ist ein typisches Beispiel für Professional Judgement unter regulatorischen Rahmenbedingungen – insbesondere in den Bereichen Governance, Risk und Ethics.

  • CIMA‑Perspektive: Auf Management‑Ebene zwingt MiCAR zur Anpassung von Operating Models, Prozessen und Kontrollstrukturen, wodurch regulatorische Anforderungen unmittelbar steuerungsrelevant werden.


MiCAR wirkt damit weniger in der Bilanz selbst, sondern vor allem in der Qualität der zugrunde liegenden Systeme und Entscheidungen.



Einordnung im größeren Kontext

Die MiCAR‑Notifizierung ist nicht isoliert zu betrachten. Sie steht exemplarisch für einen breiteren Trend moderner Regulierung:

Weg von punktuellen Produktverboten oder Einzelgenehmigungen, hin zu dauerhafter System‑, Organisations‑ und Verantwortungsaufsicht.

In diesem Sinne ist die MiCAR‑Notifizierung weniger ein technischer Formalakt als vielmehr ein Governance‑Signal:


Sie zeigt, welche Institute in der Lage sind, neue digitale Wertlogiken kontrolliert, nachvollziehbar und verantwortungsvoll in ihr bestehendes System zu integrieren.

Zusammenfassung

Die MiCAR‑Notifizierung ist ein europäisches Anzeigeverfahren für bestehende Finanzinstitute, das keine neue Lizenz ersetzt, sondern neue Krypto‑Dienstleistungen in bestehende Aufsichts‑ und Governance‑Strukturen einbettet. Sie steht beispielhaft für den Wandel moderner Finanzmarktregulierung – weg von singulären Genehmigungen, hin zu systemischer Verantwortungsfähigkeit.



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